Beispiel:
Ab dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag und 316 € Pflegegeld im Monat zu. Wenn Sie nun ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen über den Entlastungsbetrag und das Pflegegeld finanzieren, haben Sie im Monat maximal 441 € zur Verfügung.