Informationen zum Pflegegrad
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Kurzzeitpflege
0,- Euro
Kurzzeitpflege
1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege, d. h. insgesamt bis zu 3.224 Euro pro Jahr
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege
Pflegeberatung
-
Montag-Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung
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telefonisch 24 Stunden erreichbar
Entlastungsbetrag und Pflegegeld
Beispiel:
Ab dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen 125 € Entlastungsbetrag und 316 € Pflegegeld im Monat zu. Wenn Sie nun ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen über den Entlastungsbetrag und das Pflegegeld finanzieren, haben Sie im Monat maximal 441 € zur Verfügung. Bei dieser Rechnung wäre die 40/60-Regelung für Sie vorteilhaft.
Dank der 40/60-Regelung können die Pflegesachleistungen zu 40 % in Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Pflegesachleistungen nicht anders verbraucht werden! Die Umwandlung bedeutet für Sie, dass Sie die Kombinationsleistung nutzen.
Sie bekommen den nicht verbrauchten Anteil der Pflegesachleistung als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Auf das obige Beispiel bezogen bedeutet das: Für die Entlastungsleistungen können 40 % der Pflegesachleistung von 689 € pro Monat genutzt werden. Daraus ergibt sich folgendes Budget für Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
- 125,00 € = Entlastungsbetrag plus
- 275,60 € = 40 % der Pflegesachleistung plus
- 189,60 € = 60 % anteiliges Pflegegeld
Die Kombinationsleistung hat zur Folge, dass Sie maximal 590,20 € (statt der oben berechneten 441 €) für Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzen können.
Falls Sie einen hohen Betreuungsbedarf haben, ist diese Variante für Sie die wirtschaftlichste Lösung. Wichtig hierbei: Sie müssen die Umwandlung der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen als Kombinationsleistung bei Ihrer Pflegekasse beantragen!