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Informationen zum Pflegegrad

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Kurzzeitpflege

Pflegegrad 1

0,-  Euro

Kurzzeitpflege

Pflegegrad 2 bis 5

1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege, d. h. insgesamt bis zu 3.224 Euro pro Jahr

Verhinderungspflege

Pflegegrad 1
0,- Euro

Verhinderungspflege

Pflegegrad 2 bis 5
1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege, d. h. insgesamt bis zu 2.418 Euro

Ab dem Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € monatlich für Betreuungs-und Entlastungsleistungen zur Verfügung.

Pflegeberatung

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Wenn Menschen unerwartet und plötzlich pflegebedürftig werden, kommen viele Fragen auf. Im Rahmen unserer Pflegeberatung kümmern wir uns um alle Fragen und beraten Personen und Familien individuell.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Pflegeberatung und wir geben Ihnen alle Antworten auf Ihre Fragen!
Bürozeiten:
  • Montag-Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung
  • telefonisch 24 Stunden erreichbar

Entlastungsbetrag und Pflegegeld


Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben neben ihrem Anspruch auf einen Betreuungs- und Entlastungsbetrag auch Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Was ist der Betreuungs- und Entlastungsbetrag?

Es steht Ihnen ein Betrag von 131 € monatlich zur Verfügung, um Angehörige und private Pflegehilfen zu entlasten.

Wofür ist das Pflegegeld gedacht?
Das Pflegegeld ist vorgesehen für private Pflegehilfen, die keinen Versorgungsvertrag und damit auch keine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen haben.
Wofür sind die Pflegesachleistungen vorgesehen?
Die Pflegesachleistungen dienen der Nutzung von Pflegediensten, für die Leistungen der Grundpflege und zur hauswirtschaftlichen Versorgung.
Warum sind die Pflegesachleistungen höher als das Pflegegeld?
Aufgrund der Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen ist der Pflegesachleistungsbetrag höher als das Pflegegeld, da die Pflegedienste mit der Vergütung Personal- und Sachkosten abdecken müssen.

Beispiel:

Ab dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag und 316 € Pflegegeld im Monat zu. Wenn Sie nun ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen über den Entlastungsbetrag und das Pflegegeld finanzieren, haben Sie im Monat maximal 441 € zur Verfügung.